Eine neue Episode aus unserer losen Reihe der Arbeitssicherheitstipps: heute „unter Strom“ !

 

Ein Unfall mit Folgen

 

Ein harmloser Unfall am Arbeitsplatz führt gleich zur Abmahnung? Das hört sich zunächst unfair an. Betrachtet man jedoch die gesamte Geschichte, ergibt sich schnell ein anderes Bild: Vor Kurzem hatte ein Mitarbeiter in seinem Betrieb einen – nach seiner Aussage – „harmlosen“, leichten Stromunfall. Zu einer ärtzlichen Versorgung kam es nicht. Doch aufgrund der näheren Betrachtung durch die zuständige Arbeitssicherheitsfachkraft erhielt er sogar eine Abmahnung seines Arbeitgebers.

Was war geschehen? Der Mitarbeiter sollte stromführende Leitungen vor Arbeitsaufnahme vom Strom nehmen also „frei schalten“, worauf er von seinem Vorgesetzen auch hingewiesen worden ist. Und genau diese Aufgabe hatte der Mitarbeiter in seinem Job nicht erledigt, da aus Unachtsamkeit die „Freischaltung“ unterblieben ist. So kam es dann auch zum Unfall des Mitarbeiters, der tatsächlich einen Stromschlag erhalten hat und demzufolge den arbeitsrechtlichen Konsequenzen aufgrund Nichtbeachtung der Arbeitssicherheitsvorschriften. Dabei gilt, dass auch kleinste Stromschläge ernste Beeinträchtigungen im Körper auslösen können und in jedem Fall ärtzlich zu untersuchen sind.

Im Ergebnis ist laut Arbeitsschutzgesetz nicht nur der Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen des Arbeitsschutzes durchzuführen – auch  ein Arbeitnehmer selbst trägt diese Verantwortung. Ein Zuwiderhandeln kann, wie im vorliegenden Fall, zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Kündigung führen.

Also: auch wenn es noch so selbstverständlich scheint – vernachlässigen Sie niemals den Arbeitsschutz. Tragen Sie Ihren Beitrag dazu bei, dass Sie und Ihre Kollegen sicher arbeiten können und die Regeln des Arbeitsschutzes eingehalten werden.