Zum 01.04.2017 ist das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Kraft getreten. Dabei wurden einige der in der Vergangenheit vorgenommen Deregulierungen zurückgenommen und Kunden, Mitarbeiter sowie die Zeitarbeitsunternehmen mussten sich auf veränderte Rahmenbedingungen einstellen.

Eine zentrale Regulierung betrifft die Überlassungsdauer, die nunmehr auf 18 Monate begrenzt wurde und nur noch in tarifrechtlich zugelassenem, engen Rahmen überschritten werden darf. Zum 01.01.2018 kommt es zudem erstmalig unter bestimmten Voraussetzungen zur weiteren Angleichung der Löhne zwischen Festangestellten und Zeitarbeitnehmern (Equal Pay), wenn kein Branchenzuschlagstarifvertrag im Einsatzbetrieb einschlägig ist.

Das nunmehr gesetzlich verankerte Einsatzverbot in bestreikten Betrieben galt auch schon vorher, weiterhin wurden Änderungen für die Dokumentation des Zeitarbeitsverhältnisses angepasst und die Regelungen zum Zeitarbeitseinsatz im Betriebsverfassungsgesetz konkretisiert.

Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.v. (iGZ), hat die Änderungen für Kundenunternehmen in einem zentralen Informationsschreiben zusammengefasst, welches wir Ihnen an dieser Stelle zur Lektüre empfehlen möchten.
Sollten sich in Ihrem Unternehmen individuelle Fragestellungen ergeben, sprechen Sie bitte Ihre zuständige hanfried Niederlassung direkt an.