In den letzten Monaten hat eine Trendwende in der politischen Wahrnehmung stattgefunden. Die bis zuletzt als Arbeitsmarktmotor weitestgehend anerkannte Zeitarbeit wurde erneut zu einer Art Feindbild aufgebaut, was nicht zuletzt in die aktuellen gesetzlichen Regulierungen mündete.

Diese Entwicklung ist umso erstaunlicher, als dass sich die deutsche Wirtschaft in einem hervorragenden Zustand befindet. Der Arbeitsmarkt bietet fast Vollbeschäftigung und jede oder jeder halbwegs motivierte Arbeitsuchende hat beste Chancen, eine Beschäftigung zu finden.

Gleichzeitig ist die Arbeitswelt aber unbestritten im Umbruch. Produktionsprozesse ändern sich, Betriebsstätten werden verlagert und ganze Branchen durch die Digitalisierung umgewälzt.

Ohne Frage ist in solchen Zeiten der Ruf nach Beständigkeit und einer Orientierung für die Zukunft besonders laut. Und sicher werden die künftigen Entwicklungen nicht nur Gewinner am Arbeitsmarkt produzieren. Hier gilt es weiterhin im Rahmen der sozialen Marktwirtschaft ein Netz vorzuhalten, um jedem die bestmöglichen Chancen anzubieten.

Gleichwohl darf dieser Gedanke nicht die einzige treibende Kraft bleiben. Denn bereits heute müssen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Deutschland auch zukünftig nicht den Anschluß an die Weltspitze verpasst und sich selbst unnötige Steine in den Weg legt. Auch so sind die Herausforderungen groß genug.

So stellt sich auch die erneute Regulierung der Zeitarbeit als untauglicher Versuch heraus, den Bestand zu wahren und ganz im Sinne des deutschen Arbeitsrechts einen Zaun um Bestandsarbeitsplätze zu ziehen. Dabei geht es doch längst nicht mehr darum, einen Umbruch in der Arbeitswelt zu verhindern, sondern vielmehr darum, ihn zu gestalten.

Unbestritten haben sich die Lebenswirklichkeiten vieler Menschen schon heute grundlegend geändert. Gleichzeitig sind diese aber auch bereit, sich einzubringen und zu engagieren, sie wollen aber selbst entscheiden wie, wo und für wen sie das tun. Zuletzt ist dabei der IT Bereich in den Focus gerückt. Die oftmals hochspezialisierten Fachkräfte suchen überwiegend gar keine Festanstellung mehr, sondern sind mit dem temporären Arbeiten in verschiedenen Projekten als Freelancer sehr zufrieden.

Von daher wird auch der drittbezogene Fremdpersonaleinsatz weiterhin seinen Platz haben und haben müssen. Denn ohne die so ermöglichte Flexibilität stünde der deutsche Arbeitsmarkt nicht da wo er jetzt steht!

Die Aufgabe der Beteiligten bleibt dabei, die rechtlichen Rahmenbedingungen nur so weit wie nötig zu regulieren. Der Eingriff in das bestehende und funktionierende System der Zeitarbeit ist allerdings  unnötig gewesen. Er führt dazu, dass unter den verschiedenen rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten der externen Personalressouren ein unnötiger Wettkampf entsteht. So werden Unternehmen dazu gedrängt, nicht objektiv die passende Vertragsform für Ihr Projekt auszuwählen, sondern einfach zu versuchen, diejenige mit den geringsten vermeintlichen Belastungen anzuwenden.  Das ist für alle Beteiligten unbefriedigend und führt zudem zu einem hohen Maß an Rechtsunsicherheit.

Besser wäre es, ohne einen klassenkämpferischen Unterton in die Bewertung einzusteigen. Denn nicht die Zeitarbeit an sich oder ein Werkvertrag sind ja schlecht. Schlecht ist vielmehr, wenn Menschen andere Menschen ausnutzen um sich einen ungerechtfertigten Vorteil zu verschaffen. Das Arbeiten für eine andere Person bzw. Unternehmen, im Austausch von Arbeitskraft gegen Lohn, ist aber Grundlage der sozialen Marktwirtschaft und ist nicht dadurch unterschiedlich zu bewerten, welche vertragliche Konstellation dem zugrunde liegt.

Im Ergebnis führt kein Weg daran vorbei, neben einer neutraleren rechtlichen Bewertung der verschiedenen Formen des Fremdpersonaleinsatzes vor allem die Tarifpartnerschaft zu stärken, ohne durch unnötige Gesetzesiniativen die bestehende Balance aus dem Gleichgewicht zu bringen.

So könnte ein Auftraggeber künftig die für sich passende rechtliche Gestaltung für sein Projekt auswählen, ohne dabei nur die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit oder unnötige rechtliche Ungleichbehandlungen der Vertragsarten im Auge zu haben.