Expertenvortrag zum AÜG in Hamburg

Überlassungshöchstdauer, Informationspflichten, Vergütung der Zeitarbeitskräfte – beim Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) wird es viele Änderungen geben. Doch was heißt das konkret für Ihr Unternehmen? Welche Neuregelungen haben es in sich? Welche Pflichten kommen auf Sie zu? Um Antworten auf Fragen wie diese zu geben, haben wir am 7. September zu einer Infoveranstaltung in das Hotel Reichshof in Hamburg eingeladen.

Praxistipps vom Experten

Und hierfür konnten wir einen renommierten Experten gewinnen: Dr. Robert Bauer, Rechtsanwalt in der internationalen Kanzlei Taylor Wessing. Robert Bauer ist Mitglied der Practice Area Arbeitsrecht. Er ist spezialisiert auf den Bereich

Dr. Rober Bauer (Taylor Wessing), Fachanwalt für Arbeitsrecht

der Arbeitnehmerüberlassung und die Abgrenzung zu den angrenzenden Formen des Fremdpersonaleinsatzes. Sein Beratungsspektrum umfasst sämtliche rechtliche Problemstellungen, die in diesem Zusammenhang auftreten. Er nahm sich Zeit für die Belange unserer Gäste und hat die Inhalte verständlich erläutert und für die Rückfragen der Teilnehmer gute Lösungsansätze erarbeitet.

„Insgesamt war die Veranstaltung ein voller Erfolg. In jedem Fall konnten wir die Vorbereitung von Kundenunternehmen und dem hanfried Team in Hamburg auf die neue Gesetzeslage deutlich verbessern und in Gesprächen im Nachgang aktuelle Trends aus dem Personalmanagement diskutieren“, freute sich Dr. Timm Eifler, Geschäftsführer und Mitinhaber der hanfried GmbH.

Sie haben Fragen zum AÜG? Wir sind für Sie da und unterstützen Sie.