Nach längerem Tauziehen zwischen den Koalitionsparteien ist es nun Wirklichkeit geworden. Die Zeitarbeitsbranche erhält eine erneute Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen, wurde das AÜG doch in wesentlichen Punkten geändert und damit die Branche wieder stärker reguliert. Quasi in letzter Sekunde vor dem Jahreswechsel und dem unweigerlich drohenden Bundestagswahlkampf, wurde das Lieblingsprojekt der Bundesarbeitsministerin somit umgesetzt und durch Bundestag und Bundesrat gepeitscht.

Da einige der Änderungen allerdings mit Tariföffnungsklauseln versehen worden sind, lassen sich die Auswirkungen auf die Praxis noch nicht genau abschätzen. Aufgrund der im Gesetz verankerten Fristen und den Starttermin zum 01.04.2017, wird das kommende Jahr somit auch noch keine wesentlichen Änderungen im Tagesgeschäft der Personaldienstleister mit sich bringen, sondern den Beteiligten als Übergangszeit dienen, um sich auf die neuen Gegebenheiten einzustellen. Trotzdem werden die nächsten Wochen und Monate für die Tarifparteien der Zeitarbeitsbranche arbeitsintensiv, müssen doch auch einige Zeitarbeitstarifverträge neu verhandelt und alle Änderungen in ein schlüssiges Tarifkonzept für unterschiedlichsten Branchen gegossen werden.

Unabhängig von den Details hat sich aber im gesamten Gesetzgebungsverfahren leider wieder das alte Muster manifestiert, nämlich die Zeitarbeit als Feindbild heraufzubeschwören unabhängig davon, ob hierzu überhaupt immer noch eine Veranlassung besteht.

Diese Frage kann nur immer wieder vollständig verneint werden, was das gesamte Gesetzgebungsverfahren noch mehr als Farce dastehen lässt. Tatsache ist, dass die Zeitarbeit in den letzten Jahren eine beispiellose Qualitätsentwicklung durchgemacht hat und mit einem fein ausgeklügelten Tarifsystem ihren Beschäftigten so gute Rahmenbedingungen bietet, wie noch nie zuvor.

Die Tarifparteien haben auf einer Basis des konstruktiven Miteinanders die gesetzlichen mit tariflichen Regelungen flankiert, was zu einer Verbreitung von Tarifanwendern in der Zeitarbeitsbranche von nahezu einhundert Prozent geführt hat. Und obwohl der Bestand an Zeitarbeitnehmern in der Vergangenheit immer weiter zu genommen hat, ein Umstand der neben der Deregulierung auch der soliden gesamt wirtschaftlichen Lage in Deutschland geschuldet ist, sind doch nach wie vor weniger als 3 Prozent aller Beschäftigten in der Zeitarbeit beschäftigt.

Da verwundert es umso mehr, wenn Frau Nahles öffentlichkeitswirksam das Arbeiten 4.0 proklamiert und von Arbeitnehmern mehr Flexibilität fordert. Gleichzeitig möchte sie das Arbeitszeitgesetz ändern und mehr Menschen den Zugang zu Homeoffice Arbeitsplätzen ermöglichen.

Hierdurch wird eindrucksvoll belegt, dass die Bewertung der Zeitarbeit nichts mit einer objektiven und realistischen Einschätzung zu tun hat, sondern diese vor allem als politischer Spielball missbraucht wird. Auch Frau Nahles und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist nämlich längst klar, dass an dem Weg der zukünftigen Flexibilisierung der Arbeitswelt kein Weg vorbeiführt und diese Flexibilität der deutschen Wirtschaft zu einem Großteil die gute Positionierung auf dem Weltmarkt überhaupt erst ermöglicht hat.  Geht es nach Frau Nahles, soll diese Flexibilität aber bitte nicht über Zeitarbeit erzielt werden. Das ist dann aber wiederum nichts Neues und war aufgrund der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag absehbar.

Insofern bin ich zuversichtlich, dass es die Zeitarbeitsbranche auch in 2017 wieder schafft, in Zusammenarbeit mit den Kundenunternehmen und Tarifpartnern, ein zukunftsfähiges Modell für die Erfüllung der Unternehmensanfragen zu erarbeiten. Denn eines darf nicht aus dem Blick geraten – Die Zeitarbeit dient ihren Beschäftigen, der Wirtschaft und dem Arbeitsmarkt das war bisher so und wird auch in Zukunft so sein.

2017 wird also sicher in vielerlei Hinsicht spannend. Wir werden Sie hier wie gewohnt auf dem Laufenden halten. Nun wünschen wir Ihnen und Ihren Familien aber erst mal vor allem ein besinnliches Weihnachtsfest, erholsame Feiertage und einen guten Rutsch in das Jahr 2017.